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Leserbrief zum Artikel USA gegen Iran: Strafen erneuert vom 07.08.2018:

Wortwahl der Rechtsbrecher

Die unbesehene Übernahme der gegnerischen Terminologie – »Strafen« bzw. »Sanktionen« gegen den Iran – ist sehr bedenklich. Von Strafen und Sanktionen ist normalerweise die Rede, wenn auf ein unrechtes Verhalten reagiert wird. Davon kann hier in bezug auf den Iran aber keine Rede sein. Wer das Völkerrecht verletzt, ist Herr Trump.
Wilhelm Rettler
Veröffentlicht in der jungen Welt am 08.08.2018.
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Weder Sanktion noch Strafe

    Wir sollten vermeiden, in Zusammenhang mit willkürlichen Wirtschaftsembargos die Begriffe »Strafen« oder »Sanktionen« zu gebrauchen wie im gestrigen, ansonsten wie immer guten Iran-Artikel von Knut Me...
    Joachim Guilliard