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Leserbrief zum Artikel Betriebsratsmobbing vor Gericht vom 24.07.2018:

Überall ist Augsburg

So auch im Arbeitsgerichtsbezirk Leipzig. Dort wurde der Fall eines Betriebsratsvorsitzenden behandelt, der interessanterweise auch einen anderen Mitarbeiter zum Betrug durch Anstiftung einer Krankmeldung aufgefordert haben soll. Dabei hatte er eine Beschäftigte nur angehört zu einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung. Im Gegensatz zu dem Augsburger Verfahren handelte es sich im Leipziger Fall nicht um einen privaten, sondern um den Arbeitgeber eines kommunalen Krankenhauses. Dieses Verfahren wird demnächst das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz beschäftigten. Die ersten beiden Versuche, den unliebsamen Betriebsratsvorsitzenden loszuwerden, scheiterten kläglich vor den Gerichten. Bundesweit bekannte Anwaltskanzleien werben mit dem Slogan: »Wir helfen bei Kündigungen von Unkündbaren«, und lassen sich von ihrem »Geschäftsmodell« auch durch Niederlagen bei Gericht nicht abschrecken.
Wolfgang Russ
Veröffentlicht in der jungen Welt am 26.07.2018.