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Leserbrief zum Artikel Universeller Kombilohn vom 05.11.2010:

Die Forderung nach BGE dient der Kollaboration und Versöhnung mit der Bourgeoisie.

Die Forderung nach BGE dient der Kollaboration und Versöhnung mit der Bourgeoisie.

Es geht ihnen um die Teilhabe an den Früchten der Ausbeutung anderer Menschen, um ökonomische und gesellschaftspolitische Kollaboration und Versöhnung mit der Bourgeoisie und Administration - in der bestehenden imperialistischen Gesellschaftsordnung. Die Forderung dient zur ideologischen und politischen Ablenkung vom Klassenkampf um Überwindung und Aufhebung und zur Versöhnung mit der imperialistischen Herrschaft und Gesellschaftsordnung.
Sie dient der erweiterten Einbeziehung von großen Teilen der Bevölkerung an den imperialistischen (expansionistischen-geopolitischen-wirtschaftspolitischen) Ausbeutungs- und Ausplünderungsverhältnissen. Sie dient gleichermaßen der Ablenkung von innergesellschaftlichen Widersprüchen und deren Stabilisierung in der bestehenden Gesellschaftsordnung. Sie ist ein Bestandteil der Ablenkungs- und Überlebensstrategie der bestehenden Herrschaft der Bourgeoisie. Sie dient der Kapitalherrschaft und deren Administration, auf wirtschaftlichem, politischen, ideologischem und militärischen Gebiet, auch zur Festigung der Macht- und Eigentumsverhältnisse.

Die Forderung nach bGe dient der gesellschaftlichen Anbindung weiterer randständiger, kleinbürgerlicher und bürgerlicher Teile der Gesellschaft an die Interessen und "Globalisierungs-Interessen" des Kapitals.

Gegenwärtig wären folgende Forderungen richtig:
- Verkürzung der Arbeitszeit - bei vollem Lohnausgleich. Erhöhung der Qualität in Erziehung, Bildung und Ausbildung (Verkleinerung der Klassen. Erzieher und Lehrer gemeinsam im Unterricht.)
- Einstellung aller Erwerbslosen und behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit (unabhängig vom Lebensalter).
- Bezahlung nach Tarif gemäß der beruflichen Qualifikation. Anpassungsqualifikation auf tariflicher Grundlage.
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - unabhängig vom Lebensalter, Geschlecht und Herkunft.
- ein flächendeckender Mindestlohn ab 12-Euro-Std. aufwärts. Grundsicherung plus erworbenen Rentenanspruch etc.
Reinhold Schramm
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  • Da sprach der "Gewerkschafts-Sekretär"! ;-))

    Da sprach der "Gewerkschafts-Sekretär" Ist schon drollig, aber immerhin hat es das BGE geschafft, dass sich die "Gewerkschafter" so ausführlich damit beschäftigen müssen. Der ganze Artikel atmet...
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