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LPG junge Welt

Mit jW-Verteilung und M&R-Abo linke Netzwerke ausbauen

Foto: Gabriele Senft
Vollversammlung der LPG junge Welt eG im Juni 2017

Die Tageszeitung junge Welt und das Magazin für Gegenkultur Melodie & Rhythmus erscheinen im Verlag 8. Mai GmbH, die der Linken Verlagsgenossenschaft junge Welt eG (LPG junge Welt eG) gehört. Deren Vorstand hat gestern in Berlin getagt und dabei festgelegt, dass die nächste Generalversammlung der Genossenschaft am Samstag, dem 16. Juni 2018, in der jW-Ladengalerie (Torstraße 6, 10119 Berlin) stattfinden wird. Formale Einladung und Tagesordnung werden, wie es die Satzung vorsieht, demnächst in der jW veröffentlicht. Außerdem beschloss der Vorstand, dass die Genossenschaft zwei zentrale Kampagnen des Verlages unterstützt: Zum einen werden die Mitglieder aufgerufen, sich aktiv an der jW-Verteilaktion rund um den 1. Mai zu beteiligen. So finden wir nicht nur neue Leserinnen und Leser für die junge Welt, sondern auch neue Mitglieder für die Genossenschaft. Zum anderen soll auch die Kampagne zur Weiterführung der Kulturzeitschrift Melodie & Rhythmus aktiv unterstützt werden. Das Vierteljahresmagazin eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, linke Kulturnetzwerke auszubauen und dem Vormarsch rechter Kulturhegemonie etwas entgegenzusetzen. Der Vorstand bittet deshalb jede Genossin, jeden Genossen, in den nächsten Wochen zumindest ein M&R-Abonnement zu bestellen oder zu werben, damit das Kulturmagazin weiter erscheinen kann. Auch ein Umstieg auf eine höhere Preisklasse oder eine Geldspende sind hilfreich.

Vorstand LPG junge Welt eG

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www.jungewelt.de/genossenschaft

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.04.2018, Seite 16,

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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