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Träume und andere Realitäten
Ein Film über die vergangenen 30 Jahre der Tageszeitung junge Welt
Die junge Welt wird im kommenden Jahr 80 Jahre alt. Die Zeitung hat verschiedene Systeme erlebt und vor allem überlebt; sie hatte einmal eine Millionenauflage als Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend, nach der Annexion der DDR stand sie vor dem Ruin. Und doch: Da ist sie aber immer noch, als seltenes Beispiel eines in der ganzen BRD erfolgreichen »Ostproduktes«, als einzige überlebende täglich gedruckte linke Zeitung, als Hassobjekt der Rechten und des Verfassungsschutzes. Viele individuelle Geschichten verbergen sich in dieser selbst einmaligen Mediengeschichte. Zu viele für einen Film, natürlich.
»Träume und andere Realitäten«, der Dokumentarfilm über die junge Welt, ihre Vergangenheit und Entwicklung in den letzten 30 Jahren, wurde von Clara Erhardt erarbeitet und feiert am 14. Februar 2026 im Berliner Kino Babylon Premiere. Erzählt wird die Geschichte seit der Rettung der Zeitung durch ihre Belegschaft 1995. Erhardt, eine junge Kollegin der jW und gelernte Filmemacherin, spricht mit aktiven und ehemaligen Mitarbeitern sowie Weggefährten der Zeitung, sie gibt ihnen Zeit, zu erzählen. Veteranen aus Verlag und Redaktion, mit jW-Geschichte bis weit zurück in die 70er Jahre, der langjährige Geschäftsführer Dietmar Koschmieder, der die junge Welt aus den Wirren der frühen 90er rettete, aber auch junge Kollegen aus der heutigen Redaktion kommen zu Wort. Innenansichten aus der einzigen verbliebenen linken deutschen Tageszeitung.
Diese Geschichte ist natürlich noch lange nicht vorbei. Daran, dass es weitergeht, hat die Entwicklung der letzten 30 Jahre einen entscheidenden Anteil.
Tickets für die Premiere am 14. Februar 2026 im Babylon, Berlin sind ab sofort im jW-Shop erhältlich oder können auf der Seite jungewelt.de/film bestellt werden
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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