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11.02.2026
1956

Antikommunistische Integration

Das KPD-Verbot als politisches Instrument im Kontext der Remilitarisierung der BRD

Von Matthias Rude
Als das Bundesverfassungsgericht am 17. August 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands verbot, war die Entscheidung politisch längst gefallen. Das Urteil war alles andere als ein Ergebnis verfassungsrechtlicher Abwägung, sondern der juristische Vollzug einer politischen Linie, die seit Beginn der 50er Jahre konsequent von der Bonner Regierung verfolgt wurde. Das KPD-Verbot war Teil eines umfassenden innenpolitischen Feldzugs zur Absicherung der Wiederbewaffnung...

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