21.12.2021
Coronamaßnahmen
Ausschluss per Verordnung
Am Arbeitsplatz gilt 3G-Regel, in Arbeitsagenturen dagegen 2G. Das ist in Fällen existentieller Notlagen besonders problematisch
Von Susanne Knütter
Die sogenannten 2G- und 3G-Regeln schließen Menschen aus. Erst letzten Donnerstag kippte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen mit der Begründung, die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Zwei Tage zuvor schaffte der Berliner Senat die allgemeine 3G-Regel auf Bahnhöfen wieder ab. Nach Kritik an den Konsequenzen dieser...
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