31.05.2021
Tarifauseinandersetzung
Wegbleiben reicht
»Maximal dreist«: Edeka-Konzern verunsichert Beschäftigte mit Schreiben über angebliche Abmeldepflicht im Streikfall
Von Bernhard Krebs
Beschäftigte, die brav Bescheid geben, wann und wie lange sie in einer Tarifauseinandersetzung streiken, stünden wohl ziemlich weit oben auf einer »Wünsch dir was«-Liste der Kapitalseite. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet – auch wenn der Edeka-Konzern es gerne so hätte und in einem Schreiben an Teile der Belegschaft seines Warenlagers im westfälischen Hamm behauptet hat. Wie die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Mittwoch über den Kurznachrichtendienst Twitter...
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