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09.09.2020

Rotlicht: Zwei-plus-vier-Vertrag

Von Reinhard Lauterbach
Die Übernahme der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland hatte ihren deutsch-deutschen Aspekt. Er wurde durch den sogenannten Einigungsvertrag zwischen den Regierungen beider Staaten geregelt. Dazu kam das im alltäglichen Sprachgebrauch »Zwei-plus-vier-Vertrag« genannte Abkommen, das eigentlich »Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland« heißt. Es wurde geschlossen, um die internationalen Aspekte dessen zu regeln, was BRD und DDR – formal – ...

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