25.09.2014
Das BKA stempelt ab
Tausende Personen trotz eingestellter Ermittlungen als »Straftäter« gespeichert, über eine Million als Drogenkonsumenten. Auch Etikett »geisteskrank« vergeben
Von Claudia Wangerin
Das Bundeskriminalamt (BKA) pflegt Vorurteile: Auch wenn sich ein Verdacht nicht erhärten ließ und Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, können Betroffene in den Dateien der Behörde als »Straftäter« gespeichert werden. Selbst Etiketten wie »geisteskrank«, »Freitodgefahr«, »Prostitution« oder »Ansteckungsgefahr« vergibt das BKA als »personengebundene Hinweise« (PHW). Als Betäubungsmittel- oder »BTM-Konsumenten« führt es zur Zeit 1069427 Bürgerinnen und Bürger.
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