Zum Inhalt der Seite

Drohnenlenker soll Bußgeld zahlen

Dresden. Ein Mitglied der Piratenpartei, das während einer CDU-Wahlkampfveranstaltung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel im September in Dresden eine Drohne hatte aufsteigen lassen, soll 500 Euro Bußgeld zahlen. Ein entsprechender Bescheid sei vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erlassen worden, sagte eine Sprecherin des Amtes in Langen bei Offenbach am Dienstag. Das Gebiet sei »kontrollierter Luftraum«. Der Mann habe das Fluggerät ohne die erforderliche Genehmigung aufsteigen lassen. Polizisten hatten den Lenker gezwungen, die Drohne zu landen. Sie kam direkt vor der Kanzlerin zu Boden.

(dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 05.03.2014, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!