21.01.2014
Juristisches Nachspiel für NPD-Hetze
Landgericht Berlin verhandelt über Schmähbriefe an Bundestagskandidaten mit Migrationshintergrund
Von Markus Bernhardt
Das Berliner Landgericht verhandelt heute über einen Widerspruch des selbsternannten »Heimführungsbeauftragten« der neofaschistischen NPD, Jan Sturm, gegen eine einstweilige Verfügung: Die 27. Zivilkammer des Landgerichts hatte dem Neonazi am 8. Oktober 2013 untersagt, Azize Tank, die bei der letzten Bundestagswahl erfolgreich für die Linkspartei kandidiert hatte, zur »Ausreise« und zum »Heimflug« aufzufordern. Außerdem sei dem NPD-Funktionär zukünftig verboten, »wö...
Artikel-Länge: 3120 Zeichen


