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06.05.2013 / Schwerpunkt / Seite 17

NSU-Prozeß: Zschäpe stellt Befangenheitsantrag

Verteidiger sehen sich diskriminiert. Begründung für Durchsuchungsanordnung widerspricht der Einschätzung, der NSU sei aufgelöst

Claudia Wangerin, München
Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung im Münchner NSU-Prozeß haben die Anwälte der mutmaßlichen Neonaziterroristin Beate Zschäpe eine Unterbrechung beantragt: Ein Befangenheitsantrag ihrer Mandantin gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl sei am Samstag abend an das Oberlandesgericht (OLG) München gefaxt worden. Hintergrund ist eine Durchsuchungsanordnung, durch die sich Zschäpes Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm »bewußt diskriminiert und des...

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