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28.11.2012
- → Antifaschismus
Faschisten bleiben »Drecksbande«
Oranienburg. Die Bezeichnung von Faschisten in ihrer historischen Kontinuität als »Drecksbande« ist keine Beleidigung, sondern durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. So urteilte das Amtsgericht Oranienburg am Montag. Angeklagt war der Antifaschist Lothar Eberhardt, der im Rahmen einer anderen gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der er Kläger gegen einen bekannten Neonazi war, in einer Verhandlungspause geäußert hatte: »Ein Faschist bleibt ein Faschist, die hauen uns wieder auf dem Kopf herum, die Drecksbande!«
Am 9. April 2010 hatte Eberhardt während einer Veranstaltung zu Ehren des Hitler-Attentäters Georg Elser Neonazis, die die Kundgebung mit faschistischen Parolen störten, an die Verbrechen der Nazis erinnert. Daraufhin äußerte ein anwesender Neofaschist ihm gegenüber: »Dich haben sie vergessen (…) Du stehst mit einem Bein auch schon im Grab«. Dagegen klagte Eberhardt; verurteilt wurde der in Oranienburg stadtbekannte Neonazi allerdings nur wegen Beleidigung, nicht wegen Volksverhetzung. Während dieser Verhandlung im Januar 2011 soll Eberhardt nun seinerseits eine Gruppe Rechte beleidigt haben – so zumindest die Sicht der Nebenkläger Robert Wolinski und Manuel Bartel. Die beiden sind im Umfeld der NPD und der »jungen Nationaldemokraten« aktiv – Wolinski soll auch mit der Organisation von Rechtsrockkonzerten auffällig geworden sein. Einen Strafbefehl über 800 Euro wollte Eberhardt nicht akzeptieren; eine Einstellung des daraufhin folgenden Verfahrens gegen Auflagen ebenfalls nicht. Denn »es handelt sich um einen politischen Prozeß«, so Eberhardt gegenüber jW. Das Gericht folgte seiner Argumentation, keine Individuen beleidigt, sondern eine Feststellung getroffen zu haben, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Eberhardt wurde freigesprochen. (jW)
Am 9. April 2010 hatte Eberhardt während einer Veranstaltung zu Ehren des Hitler-Attentäters Georg Elser Neonazis, die die Kundgebung mit faschistischen Parolen störten, an die Verbrechen der Nazis erinnert. Daraufhin äußerte ein anwesender Neofaschist ihm gegenüber: »Dich haben sie vergessen (…) Du stehst mit einem Bein auch schon im Grab«. Dagegen klagte Eberhardt; verurteilt wurde der in Oranienburg stadtbekannte Neonazi allerdings nur wegen Beleidigung, nicht wegen Volksverhetzung. Während dieser Verhandlung im Januar 2011 soll Eberhardt nun seinerseits eine Gruppe Rechte beleidigt haben – so zumindest die Sicht der Nebenkläger Robert Wolinski und Manuel Bartel. Die beiden sind im Umfeld der NPD und der »jungen Nationaldemokraten« aktiv – Wolinski soll auch mit der Organisation von Rechtsrockkonzerten auffällig geworden sein. Einen Strafbefehl über 800 Euro wollte Eberhardt nicht akzeptieren; eine Einstellung des daraufhin folgenden Verfahrens gegen Auflagen ebenfalls nicht. Denn »es handelt sich um einen politischen Prozeß«, so Eberhardt gegenüber jW. Das Gericht folgte seiner Argumentation, keine Individuen beleidigt, sondern eine Feststellung getroffen zu haben, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Eberhardt wurde freigesprochen. (jW)
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