25.05.2012
»Residenzpflicht« für Asylbewerber bleibt
Ausschuß des Bundestages lehnt Petition zur Abschaffung ab. Verbesserungen nur auf Landesebene möglich
Von Charlotte Langenkamp
Laut Duden ist eine Residenz der »Wohnsitz eines Staatsoberhauptes, Fürsten oder eines hohen Geistlichen«. In der bundesdeutschen Realität bedeutet Residenzpflicht die massive Beschneidung der Freizügigkeit von Asylbewerbern. Ein in Europa einmaliges Gesetz verbietet Asylsuchenden und Geduldeten, den ihnen zugewiesenen Landkreis, Regierungsbezirk oder ihr Bundesland ohne Genehmigung der Ausländerbehörde zu verlassen.
Der Petitionsausschuß des Bundestages hat jetzt ...
Artikel-Länge: 3348 Zeichen


