21.05.2012
Freiheit der Persönlichkeit
20 Jahre nach ihrer Abwicklung informiert ein Buch über bioethische Forschungen in der DDR (Teil 2 und Schluß)
Von Werner Röhr
Die in der DDR aus dem Auftrag des Staates abgeleitete Rechtsstellung des Arztes, durch die Praxis der Rechtsprechung höchstrichterlich geschützt, hatte zur Folge, »daß ein Arzt in seinem Handeln am Patienten, sofern es sich auf eine gesicherte Indikation bezog und nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit dem Ziel der Heilung bzw. Besserung eines Leidens oder der Erhaltung der Gesundheit ausgeführt wurde, immer rechtlich geschützt war. Er konnte, sofern seine ärztli...
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