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Artikel 91 GG

Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat in der Süddeutschen vom Samstag gefordert, noch in dieser Legislaturperiode Artikel 91 des Grundgesetzes anzupassen. Die Förderung von «Einrichtungen» an Hochschulen und in der Wissenschaft durch den Bund soll erlaubt werdeen. Bisher darf der Bund nur »Projekte« unterstützen, aber nicht zum Beispiel den geplanten Zusammenschluß der Berliner Charité mit dem Max-Delbrück-Centrum der Helmholtz-Gemeinschaft. Das Kooperationsverbot untersagt dem Bund, in Bereiche zu investieren, für die laut Grundgesetz ausschließlich die Länder zuständig sind – dazu gehört fast die gesamte Bildungspolitik.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.02.2012, Seite 15, Natur & Wissenschaft

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