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Reichsbahner scheitert mit Rentenklage

Erfurt. Ehemalige Reichsbahner haben keine Ansprüche auf eine zusätzliche Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge der DDR-Staatsbahn. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Geklagt hatte ein solcher ehemaliger Beschäftigter. Seiner Ansicht nach war der Rahmenkollektivvertrag in Bundesrecht überführt worden. Der Unternehmerverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister hatte dagegen argumentiert, die Ansprüche seien in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden. Der Verband vertrat die Deutsche Bahn.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.01.2012, Seite 2, Inland

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