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Fortsetzung im Fall Heinisch

Berlin. Das Wiederaufnahmeverfahren im Fall der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch kann ab dem 21. Oktober beginnen. Das kündigte ihr Anwalt Benedikt Hopmann am Donnerstag in Berlin an. An diesem Tag werde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtskräftig. Die Wiederaufnahme sei zwingend, um ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (LAG) aufzuheben. Das hatte im März 2006 Kündigungen gegen Heinisch für rechtens erklärt. Der Frau war Anfang 2005 gefeuert worden, weil sie Mißstände im Unternehmen Vivantes öffentlich angeprangert hatte. Der EGMR entschied am 21. Juli, daß damit gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen wurde.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2011, Seite 5, Inland

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