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V-Mann-Vorwurf abgewiesen

München. Der Münchner Prozeß gegen acht angebliche Terrorhelfer wird fortgesetzt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts lehnte gestern den Antrag des Verteidigers Mutlu Günal ab, die Verhandlung wegen der Verwicklung eines V-Mannes des Verfassungsschutzes auszusetzen.

Das Gericht berief sich auf eine Erklärung der Bundesanwaltschaft, wonach Irfan P. vor 2008 noch nicht für den Verfassungsschutz tätig gewesen sei. Die Anklagen bezögen sich auf einen Zeitraum vor 2008. Die acht Angeklagten sollen im Internet für Organisationen wie »Al-Qaida« und »Ansar al Islam« geworben haben. Es ist einer der ersten Prozesse in Deutschland wegen Terrorhilfe im Internet. (dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.04.2011, Seite 1, Inland

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