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09.03.2011

Badelatschenattacke straflos

Freispruch für Kriegsgegner. Protest gegen früheren Verteidigungsminister überrumpelte Sicherheitskräfte

Von Björn Kietzmann/Frank Brendle
In Bundestagsgebäuden darf nicht mit Badelatschen auf einen Verteidigungsminister geworfen werden: Das stellte am Dienstag das Amtsgericht Berlin-Tiergarten in der Verhandlung gegen einen Antimilitaristen klar. Der 30jährige Angeklagte wurde dennoch freigesprochen, weil ihm seine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Anlaß für die ungewöhnliche Protest­aktion, die am 30. Juni 2009 stattfand, war die feierliche Eröffnung einer Ausstellung mit dem Titel »B...

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