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31.08.2010

Schleswig-Holstein muß vorzeitig wählen

Schleswig-Holstein muß die für 2014 vorgesehene Neuwahl des Landtages vorziehen: Das Verfassungsgericht des Landes in Schleswig hat u. a. aufgrund einer Beschwerde der Linkspartei am Montag das Landeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt und Neuwahlen binnen zwei Jahren angeordnet. Die Verkürzung der Legislaturperiode sei »geboten, um den Bestand des auf verfassungswidriger Grundlage gewählten Landtags nicht länger als erforderlich andauern zu lassen«, begründet...

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