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Eisenbahnmarkt: EU verklagt BRD

Brüssel. Wegen der mangelhaften Öffnung ihrer Eisenbahnmärkte verklagt die EU-Kommission Deutschland und zwölf weitere EU-Staaten. Das sogenannte erste Eisenbahnpaket aus dem Jahr 2001 schreibt unter anderem eine Öffnung des Schienenverkehrs für Anbieter aus anderen EU-Ländern sowie eine Trennung von Gleisbetreibern und Bahnunternehmen vor. Obwohl die Regeln bis 2003 hätten umgesetzt werden müssen, seien wichtige Aspekte in den betroffenen Ländern noch immer nicht geklärt, begründete die Kommission am Donnerstag ihren Schritt.

Auf die Klage der Kommission muß der Europäische Gerichtshof nun klären, in welchen Fällen die beschuldigten Staaten gegen EU-Recht verstoßen. Setzen sie in der Folge die Regeln weiterhin nicht um, kann die Kommission Bußgelder verhängen. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.06.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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