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Karlsruhe steht zum Rettungspaket
Karlsruhe. Das sogenannte Rettungspaket für verschuldete
Euro-Länder mit einem Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro
und einem deutschen Anteil von bis zu 148 Milliarden Euro hat die
erste Hürde in Karlsruhe genommen. Das
Bundesverfassungsgericht lehnte gestern einen Antrag ab, das
entsprechende deutsche Gesetz mit einer einstweiligen Anordnung zu
stoppen. Der Allgemeinheit würden schwere Nachteile drohen,
wenn sich der Rettungsschirm später als verfassungsrechtlich
zulässig erweise, teilte das Gericht mit. Der Zweite Senat
argumentierte, selbst wenn nur Deutschland seine Zusagen
zurückziehe, könne das Vertrauen an den Märkten
vermindert sein. Die Folgewirkungen seien nicht absehbar. Die
Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Beschwerdeführer ist der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter
Gauweiler.
Bei dem Rettungsschirm von Euro-Ländern und Internationalem Währungsfonds handelt es sich um Bürgschaften für verschuldete Länder der Euro-Gruppe. Das Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat am 21. Mai gebilligt. (apn/jW)
Bei dem Rettungsschirm von Euro-Ländern und Internationalem Währungsfonds handelt es sich um Bürgschaften für verschuldete Länder der Euro-Gruppe. Das Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat am 21. Mai gebilligt. (apn/jW)
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