19.05.2010
Steuererklärung
Wer zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2009 verpflichtet
ist, muß dies spätestens bis zum 31. Mai erledigt haben.
Daran erinnerte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine
kürzlich. Wem allerdings monatlich Lohnsteuer abgezogen wird
– und wer so quasi Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer
(Abzüge für Lohn-, Kirchensteuer und
Solidaritätszuschlag vom Bruttolohn) leistet – für
den gibt es dieses Muß nicht. Aber ein Kann: Da diese
Zahlungen groß...
Artikel-Länge: 6403 Zeichen


