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Google-Recht

Das Internetunternehmen Google darf über seine Suchmaschine urheberrechtlich geschützte Werke in Minibildern wiedergeben. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Durch diese Internet-Bildersuche werde das Urheberrecht der betreffenden Künstler grundsätzlich nicht verletzt. Bei Google kann man über Suchbegriffe – etwa dem Namen eines Künstlers – nach Bildern suchen, die dieser ins Internet gestellt hat.

Die mit dieser textgesteuerten Bildsuchfunktion gefundenen Werke werden in der Trefferliste als verkleinerte, komprimierte »Vorschaubilder« angezeigt. Diese daumennagelgroßen »Thumbnails« enthalten einen Link, über den man zu der Originalseite gelangt. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.04.2010, Seite 13, Feuilleton

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