Zum Inhalt der Seite

Der Apartheidprozeß im Zeitraffer

1994. Ende der Apartheid in Südafrika.

1998. Die Wahrheitskommission, die sich mit den Verbrechen der Apartheid auseinandergesetzt hat, empfiehlt Reparationszahlungen für 22000 Opfer.

2002. Der Opfer-Verein Khulumani reicht in den USA Klage gegen 23 Unternehmen ein, die mit dem Apartheidregime Geschäfte gemacht hatten.

April 2003. Südafrikas Präsident Thabo Mbeki verspricht Entschädigungszahlungen. Justizminister Penuell Maduna bittet das US-Gericht in einem Brief, die Klage abzuweisen, da sie die Souveränität Südafrikas untergrabe.

Juli 2003. Südafrika beginnt mit einer einmaligen Entschädigungszahlung von umgerechnet 3000 Euro pro Kopf an 17000 Opfer.

2004. Die Klage wird in den USA abgewiesen.

2005. Khulumani legt Berufung ein.

2006. Die Berufung hat Erfolg.

2007. Die beklagten Konzerne legen vor dem obersten Gericht Berufung ein. Weil fünf Richter in der neunköpfigen Jury sich befangen erklären, senden sie den Fall zurück an das Ursprungsgericht. Dieses muß die abgeänderte Anklage, die sich nur noch gegen elf Konzerne richtet, nun zulassen.

Dezember 2008. Der das Verfahren ablehnende Richter stirbt.

Januar 2009. Die Obama-Regierung benennt die als liberal geltende Richterin Scheindlin als Nachfolgerin. Erstmals wird dem Fall inhaltliche Beachtung geschenkt.

April 2009. Scheindlin läßt die Anklage gegen fünf Konzerne zu und leitet die Beweisaufnahme ein. Die Konzerne legen Berufung ein, die von ihr sofort abgewiesen wird.

August 2009. Die Konzerne legen erneut Berufung ein.

September 2009. In das Berufungsverfahren, in dem die Konzernverteidiger ihre Strategie darauf auslegen, daß die südafrikanische Regierung das Verfahren ablehnt, platzt wie eine Bombe das Schreiben der Zuma-Administration, das den Prozeß gutheißt. Das Verfahren wird vertagt.

Januar 2010. Das Gericht hört die Parteien an. Die Entscheidung wird in drei bis sechs Monaten erwartet.

(cs)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.01.2010, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!