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16.01.2010

»Die Bundesagentur exerziert ein Sonderrecht«

Hartz-IV-Sätze auf Verfassungsprüfstand. Betroffene sollten noch vor dem Urteil Überprüfungsanträge stellen. Ein Gespräch mit Harald Thomé

Interview: Claudia Wangerin
Harald Thomé ist Fachreferent für Sozial­recht und geschäftsführender Vorstand des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles e.V. in Wuppertal. Bis Februar wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Hartz-IV-Regelleistungen für Erwerbslose erwartet. Sie raten den Betroffenen dringend, rechtzeitig Überprüfungsanträge zu stellen, um sich für den Fall eines positiven Gerichtsentscheids rückwirkend Ansprüche zu sichern. Was müssen sie dab...

Artikel-Länge: 4525 Zeichen

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