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Datenschutz à la ­Verfassungsschutz

Berlin. Die Bundesregierung will die Namen der vom Verfassungsschutz (BfV) beobachteten Bundestagsabgeordneten weiter geheimhalten. Dies teilte der Informationsdienst des Parlaments am Mittwoch mit. Eine Nennung würde »gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen«, heißt es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen. Zudem wäre es, um die »sehr umfassende Frage zu Zeitpunkt, Art und Weise und Zweck der Beobachtung sowie den Inhalt der erhobenen Informationen« zu beantworten, notwendig, »den umfangreichen Personen- und Sachaktenbestand des BfV durchzusehen. Dies sei »faktisch« innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit »selbst unter Berücksichtigung einer eventuellen Fristverlängerung nicht möglich«, betont die Regierung.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.01.2010, Seite 5, Inland

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