13.01.2010
Bildungsprämie oder Konzertkarten?
Seit 1. Januar liegen die Einkommensgrenzen für die sogenannte
Bildungsprämie etwas höher. Also für
Berufstätige, die einen nicht vom Betrieb getragenen
Weiterbildungskurs belegen wollen. Sie haben bei niedrigen
Einkünften (Alleinstehende mit höchstens 26500 Euro zu
versteuerndem Jahreseinkommen, gemeinsam veranlagte Paare mit
zusammen 51200 Euro), entsprechend anerkannten Anbietern und
vorheriger Beratung Anspruch darauf. Maximal werden 500 Euro
übernommen. Das vor...
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