-
09.01.2010
- → Aktion
jW nennt Bauherrin weiter beim Namen
Daß Redakeure bürgerlicher Zeitungen in der Regel die
Sichtweisen der Besitzenden übernehmen, läßt sich
täglich nachlesen. Wenn die Besitzenden selbst schreiben, ist
das wenig überraschend. Auf diesen Umstand hat der
Chefredakteur der jungen Welt Arnold Schölzel in einem
Kommentar im Juli 2009 hingewiesen, der über die
Aktivitäten von Brigitte Fehrle, Stellvertreterin des
Chefredakteurs der Berliner Zeitung berichtete: Im Berliner
MieterMagazin wurde ihre Aktivität als Modernisiererin bisher
billigen Wohnraumes dargestellt. Schölzel kombinierte in
seinem Beitrag diese Nachricht mit einem Kommentar Fehrles, in dem
sie Oskar Lafontaines Forderungen nach höheren Erbschafts- und
Vermögenssteuern scharf kritisiert. Frau Fehrle erwirkte gegen
den Mieterverein und die LPG junge Welt eine einstweilige
Verfügung beim Landgericht Berlin. Beiden wurde zunächst
verboten, über die medienmachende Bauherrin in
identifizierender Weise zu berichten. Weder Name noch Funktion
durften in Berichten und Kommentaren zu den
Immobilienangelegenheiten genannt werden. Der Mieterverein hat dem
dann in einem Vergleich zugestimmt.
Die junge Welt hat sich gewehrt. Zunächst wurde Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt, da Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt die falsche juristische Person belangt hatten. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Frau Fehrle hat ihre Klage allerdings zurückgezogen.
Auch im vergangenen Jahr konnten wir eine Reihe von presserechtlichen Prozesse durchstehen, weil wir dank großzügiger Spenden für den Prozeßkostenfonds in der Lage waren, uns juristisch zu wehren. Dafür bedanken wir uns herzlich.
jW-Prozeßkostenfonds
Spenden Sie bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH
Postbank, BLZ: 100 100 10
Kontonummer: 69 56 82 100
Stichwort: Prozeßkosten
Die junge Welt hat sich gewehrt. Zunächst wurde Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt, da Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt die falsche juristische Person belangt hatten. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Frau Fehrle hat ihre Klage allerdings zurückgezogen.
Auch im vergangenen Jahr konnten wir eine Reihe von presserechtlichen Prozesse durchstehen, weil wir dank großzügiger Spenden für den Prozeßkostenfonds in der Lage waren, uns juristisch zu wehren. Dafür bedanken wir uns herzlich.
jW-Prozeßkostenfonds
Spenden Sie bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH
Postbank, BLZ: 100 100 10
Kontonummer: 69 56 82 100
Stichwort: Prozeßkosten
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Aktion