05.01.2010
Unkontrolliert
Bundesregierung bestätigt: Notiz auf »EU-Terrorliste« genügt für wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen. Anwälte kritisieren Willkür, Linke warnt vor Feindstrafrecht
Von Nick Brauns
Die sogenannte EU-Terrorliste ist die Grundlage zur
Durchführung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen im
Sinne des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Das
bestätigte die Bundesregierung in einer jetzt vorliegenden
Antwort auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (Die
Linke). Laut Paragraph 34 AWG drohen bei Verstößen gegen
so verhängte Sanktionen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und
15 Jahren.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA...
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