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05.01.2010

Unkontrolliert

Bundesregierung bestätigt: Notiz auf »EU-Terrorliste« genügt für wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen. Anwälte kritisieren Willkür, Linke warnt vor Feindstrafrecht

Von Nick Brauns
Die sogenannte EU-Terrorliste ist die Grundlage zur Durchführung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen im Sinne des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Das bestätigte die Bundesregierung in einer jetzt vorliegenden Antwort auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke). Laut Paragraph 34 AWG drohen bei Verstößen gegen so verhängte Sanktionen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und 15 Jahren. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA...

Artikel-Länge: 4064 Zeichen

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