Martin Röder ist Flüchtlingsberater des Diakonischen
Werks in Eschwege und betreut die Familie des abgeschobenen Jamal
Hasanov
Der 16 Jahre alte Kurde Jamal Hasanov war in Eschwege
Klassenbester und wurde noch im September von der Hertie-Stiftung
mit dem Start-Stipendium für begabte junge Zuwanderer
ausgezeichnet. Hessens Kulturministerin Dorothea Henzel (CDU) lobte
sogar, unsere Gesellschaft brauche solche Persönlichkeiten.
Jetzt wurde er aber nach Armenien abgeschoben
...
Sicherlich, das paßt nicht zusammen. Die Auszeichnung und die
Abschiebung von Jamal und seinem Vater widersprechen sich. Das
Problem ist, daß nach geltendem Aufenthaltsrecht in der Regel
rein formal überprüft wird, wer ausreisepflichtig ist.
Diese Familie erhielt keine Aufenthaltsgenehmigung, weil sie die
von der Innenministerkonferenz festgelegte Stichtagsregelung nicht
erfüllt.
Ursprünglich galt für Familien die Regel, daß sie
sechs Jahre hier sein müssen, um aufenthaltsberechtigt zu
sein. Mit zwei Bleiberechtsregelungen 2006 und 2007 sollten
möglichst viele der damals rund 110000 Geduldeten das
Aufenthaltsrecht erhalten. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht:
Immer noch sind mehr als 60000 von ihnen ohne Aufenthaltsrecht,
obwohl sie länger als sechs Jahre hier sind. Grund dafür
ist, daß das Stichtagsdatum vom 1. Juli 2001 von den
Landesinnenministern einfach übernommen und nicht aktualisiert
wurde. Deshalb wurden Jamal und sein Vater abgeschoben. Ich wurde
erst nach der Abschiebung gebeten zu intervenieren.
Was wollen Sie konkret unternehmen?
Wenn die Abschiebung bereits gelaufen ist, sind die
Möglichkeiten eingeschränkt. Es ist nicht einfach, diese
Menschen zurückzuholen. Ich habe jetzt eine Petition für
die Familie eingereicht. Insofern kann möglicherweise die
Härtefallkommission aus humanitärer Sicht noch etwas
machen. Am Freitag haben in Eschwege 500 Schülerinnen und
Schüler gegen die Abschiebung demonstriert. Es gibt
außerdem mehrere Unterschriftensammlungen, eine Liste mit
mehr als 500 Unterschriften haben Jamals Schulfreunde bereits
vorgelegt.
Die Schülerinnen und Schüler fordern, daß
die Abschiebung rückgängig gemacht wird. Geht
das?
Formal ist das schwierig. Aber weil hier eine
außergewöhnliche »Integrationsleistung«
vorliegt, könnte es sein, daß sich in diesem Fall
unübliche Wege auftun. Das hängt von den Politikern ab,
ob sie diese Situation tatsächlich verändern und Jamal
zumindest ermöglichen wollen, seinen Schulabschluß in
Deutschland zu machen. Soweit ich weiß, will sich
möglicherweise der Stipendiengeber, die Hertie-Stiftung,
einsetzen. Das Start-Stipendium soll immerhin Bildung für
Migranten ermöglichen.
Haben Sie Kontakt mit Jamal und seinem Vater gehabt? Wie
geht es ihnen jetzt?
Die hiergebliebenen Angehörigen haben mit ihnen telefoniert.
Beide leben zur Zeit in einem Hotel, haben aber nur noch 150 Euro
zur Verfügung. Damit kommt man nicht weit. Außerdem
gehören sie in Armenien als Kurden einer Minderheit an,
insofern wird es wohl wenig Hilfe für sie geben. Es
könnte also schwierig werden.
Selbst der Vizelandrat Henry Thiele (FDP) stellte bei der
Demonstration am Freitag das geltende Asylrecht infrage. Junge
Leute wie Jamal sollten nicht ausgewiesen werden, meinte er. Wie
sehen Sie das?
Der Bundesverband des Diakonischen Werks sieht zu den aktuellen
Ergebnissen der Innenministerkonferenz wesentlichen
Nachregelungsbedarf: Die Praxis der Kettenduldungen muß
abgeschafft und die Altfallregelung verbessert werden.
Jamals Bruder Alik ist gerade erst am Blindarm operiert
worden – er soll aber ebenfalls in einem Monat zusammen mit
seiner Mutter abgeschoben werden. Gibt es keine Möglichkeit,
dagegen etwas zu unternehmen?
Seine gesundheitliche Situation ist so, daß er schon sehr
bald reisefähig wäre, wie es heißt. Meine
Begründung für die Härtefall-Kommission ist jedoch:
Diese Familie ist außergewöhnlich gut integriert, wie ja
die Auszeichnung Jamals beweist.