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17.11.2009

Schulung für Betriebsräte

Von Martin Bechert
Der Betriebsrat hat ein Anrecht auf Schulung seiner Mitglieder, damit er überhaupt seine Funktion erfüllen kann. Doch welche Schulungen sind hierfür tatsächlich erforderlich und damit vom Arbeitgeber auch zu zahlen? Dies kann bei einzelnen Themen eine schwer zu beantwortende Frage sein. Das scheint viele Betriebsräte zu lähmen. In vorauseilendem Gehorsam werden nur solche Seminare besucht, die ohne jeden Zweifel vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. So lassen sich ...

Artikel-Länge: 2446 Zeichen

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