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Verletzte Totenwürde

Das Ganzkörperplastinat »Schwebender Akt«, das zwei plastinierte Tote beim Geschlechtsverkehr zeigt, darf weiterhin nicht in der Kölner Ausstellung »Körperwelten - eine Herzenssache« gezeigt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag bekanntgegeben. Das Ordnungsamt der Stadt hatte die Darstellung verboten, da sie gegen die Totenwürde verstoße. Dagegen hatten sich die Aussteller auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit berufen. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter ist es jedoch so, daß die Skulptur die Totenwürde verletzt, die auch der Wissenschaftsfreiheit Grenzen setzt. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.11.2009, Seite 13, Feuilleton

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