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07.10.2009

Farbvorgabe nur für Abschlußrenovierung

Der Mieter darf die Farben für den Anstrich der Wohnung frei wählen. Mietverträge dürfen nur für die Abschlußrenovierung beim Auszug Vorgaben für die Farben machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vertragsklauseln über Schönheitsreparaturen, die dem Mieter schon während dessen Wohnungsnutzung hier Vorgaben machen, für unwirksam erklärt. In entsprechenden Fällen besteht insg...

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