05.08.2009
Widerruf bei Verträgen per Internet und Telefon
Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften
und Illustrierten sowie über Wett- und
Lotterie-Dienstleistungen können künftig ohne Angabe von
Gründen widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen
anderen am Telefon abgeschlossenen Verträgen möglich ist.
Darüber informierte Anfang der Woche AP. Dabei kommt es
für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf
unerlaubt war.
Wenn der Verbraucher den Vertrag innerhalb vorgeschriebener
Zeiträume ...
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