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05.08.2009

Widerruf bei Verträgen per Internet und Telefon

Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen am Telefon abgeschlossenen Verträgen möglich ist. Darüber informierte Anfang der Woche AP. Dabei kommt es für das Widerrufsrecht nicht darauf an, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Wenn der Verbraucher den Vertrag innerhalb vorgeschriebener Zeiträume ...

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