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05.08.2009

Neuregelungen bei Werbeanrufen

Seit Anfang der Woche hat die Bundesnetzagentur durch entsprechende Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb neue Befugnisse bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Ein Verstoß gegen das Verbot letzterer ist nun eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörde könne diese mit einer Geldbuße von bis zu 50000 Euro ahnden, informierte sie in einer Pressemitteilung. Wer mit solchen unerwünschten Anrufen zu Werbungszwecken bisher Geld verdiente, kann sich nun auch...

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