05.08.2009
Neuregelungen bei Werbeanrufen
Seit Anfang der Woche hat die Bundesnetzagentur durch entsprechende
Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb neue
Befugnisse bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Ein
Verstoß gegen das Verbot letzterer ist nun eine
Ordnungswidrigkeit. Die Behörde könne diese mit einer
Geldbuße von bis zu 50000 Euro ahnden, informierte sie in
einer Pressemitteilung. Wer mit solchen unerwünschten Anrufen
zu Werbungszwecken bisher Geld verdiente, kann sich nun auch...
Artikel-Länge: 2046 Zeichen


