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Fall »Emmely«: Revision zugelassen
Berlin/Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag
einer Beschwerde der als Emmely bekannt gewordenen Kassiererin
Barbara E. stattgegeben. Damit kann sie gegen ein Urteil des
Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2009
doch Revision einlegen. E. war im Februar 2008 nach 30 Jahren
Betriebszugehörigkeit von der Kaiser’s Tengelmann AG
fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Leergutbons im Wert
von 1,30 Euro unterschlagen haben soll (siehe auch jW vom Dienstag,
Seite 3).
Das LAG hatte die Kündigungsschutzklage der 51jährigen abgewiesen und eine Revision gegen dieses Urteil für unzulässig erklärt. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob gegen E. ein Ermittlungsverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet wird. Sie soll vor Gericht ehemalige Kollegen zu Unrecht belastet haben.(ddp/jW)
Das LAG hatte die Kündigungsschutzklage der 51jährigen abgewiesen und eine Revision gegen dieses Urteil für unzulässig erklärt. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob gegen E. ein Ermittlungsverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet wird. Sie soll vor Gericht ehemalige Kollegen zu Unrecht belastet haben.(ddp/jW)
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