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Leiharbeiter ohne Kurzarbeitergeld

Kassel. Leiharbeitsfirmen können bei schwacher Auftragslage nicht ohne weiteres Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen. Das wurde am Dienstag in einer Verhandlung vor dem Bundessozialgericht (BSG) deutlich. Mit ihrem Urteil im konkreten Fall bestätigten die Kasseler Richter eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die sich im Jahre 2005 geweigert hatte, Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten einer auf Montage in der Energie- und Elektrotechnik spezialisierten Leiharbeitsfirma zu zahlen.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.07.2009, Seite 5, Inland

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