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Leiharbeiter ohne Kurzarbeitergeld
Kassel. Leiharbeitsfirmen können bei schwacher Auftragslage
nicht ohne weiteres Kurzarbeitergeld für ihre
Beschäftigten beantragen. Das wurde am Dienstag in einer
Verhandlung vor dem Bundessozialgericht (BSG) deutlich. Mit ihrem
Urteil im konkreten Fall bestätigten die Kasseler Richter eine
Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die sich im Jahre
2005 geweigert hatte, Kurzarbeitergeld für die
Beschäftigten einer auf Montage in der Energie- und
Elektrotechnik spezialisierten Leiharbeitsfirma zu zahlen.(ddp/jW)
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