22.07.2009
Rürup-Rente mit Vorsicht genießen
Die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen mahnte Ende vergangener Woche,
vor Abschluß einer sogenannten Rürup-Rente an deren
Unkündbarkeit zu denken. Solche Verträge würden als
»Basisrente« und gern als
»Altersvorsorgeprodukt« verkauft. Häufig
würden sie als fondsgebundene Variante mit einem
zusätzlichen Berufsunfähigkeitsschutz offeriert.
»Solche Angebote sind aus unserer Sicht für die
wenigsten Verbraucher sinnvoll, nicht selten sogar
problematisch«, warnt Andrea Hoffm...
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