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22.07.2009

Rürup-Rente mit Vorsicht genießen

Die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen mahnte Ende vergangener Woche, vor Abschluß einer sogenannten Rürup-Rente an deren Unkündbarkeit zu denken. Solche Verträge würden als »Basisrente« und gern als »Altersvorsorgeprodukt« verkauft. Häufig würden sie als fondsgebundene Variante mit einem zusätzlichen Berufsunfähigkeitsschutz offeriert. »Solche Angebote sind aus unserer Sicht für die wenigsten Verbraucher sinnvoll, nicht selten sogar problematisch«, warnt Andrea Hoffm...

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