08.07.2009
Ja, aber
Analyse: Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt den Lissabonner Vertrag, fordert aber zugleich ein Zustimmungsgesetz, das die Entscheidungsmacht des Bundestags in EU-Fragen stärkt
Von Gregor Schirmer
Kläger wie Beklagte waren zufrieden oder erklärten sich
gar zum Sieger. Alle Beteiligten äußerten am 30. Juni,
dem Tag der Urteilsverkündung in Karlsruhe in Sachen Vertrag
von Lissabon, sie hätten einen guten Tag für Europa,
für den Bundestag und für sich selbst. Was hat das
Bundesverfassungsgericht eigentlich beschlossen?
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte über
sechs Anträge zu entscheiden. Zwei Anträge wurden im
Organstreitverfahren gestellt. Ei...
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