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08.07.2009

Ja, aber

Analyse: Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt den Lissabonner Vertrag, fordert aber zugleich ein Zustimmungsgesetz, das die Entscheidungsmacht des Bundestags in EU-Fragen stärkt

Von Gregor Schirmer
Kläger wie Beklagte waren zufrieden oder erklärten sich gar zum Sieger. Alle Beteiligten äußerten am 30. Juni, dem Tag der Urteilsverkündung in Karlsruhe in Sachen Vertrag von Lissabon, sie hätten einen guten Tag für Europa, für den Bundestag und für sich selbst. Was hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich beschlossen? Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte über sechs Anträge zu entscheiden. Zwei Anträge wurden im Organstreitverfahren gestellt. Ei...

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