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02.06.2009

Urlaubsanspruch verfällt nicht

Von Marion Burghardt
Ich war von Dezember 2007 bis Ende April 2009 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Als ich jetzt im Mai meinen alten Urlaub aus 2008 nehmen wollte, wurde mir dieser vom Arbeitgeber verweigert mit der Begründung, dieser sei wegen meiner durchgehenden Erkrankung 2008 verfallen. Ist das rechtens? Das Bundesarbeitsgericht hat bis vor kurzem in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß ein Anspruch auf Urlaubserteilung verfällt, wenn man im Urlaubsjahr bis ...

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