Zum Inhalt der Seite

ELENA ermöglicht Datensammlung

Berlin. Ab 2012 wird es Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Elterngeld nur noch gegen eine digitale Unterschrift geben. Am Donnerstag trat das von Datenschützern scharf kritisierte Gesetz zur Einführung des ELENA-Verfahrens in Kraft. Es sieht vor, daß zur Vorbereitung des Verfahrens Unternehmen vom 1. Januar 2010 an die Lohndaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine Zentrale übertragen, wo sie unter einem Pseudonym abgelegt werden. Der »Verbraucher« bekommt dann eine Plastikkarte, auf der diese Signatur gespeichert ist. In Zukunft soll das System auf 45 weitere Bereiche ausgeweitet werden, zum Beispiel auf das Kindergeld und auf das Arbeitslosengeld II.

(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 03.04.2009, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen