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Aus: Ausgabe vom 16.03.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit

CBL-Verträge ­dürfen offengelegt werden

Innsbruck. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Freitag entschieden, daß die österreichische Öffentlichkeit ein Recht hat, über geheime Inhalte von Cross-Border-Leasing-Verträgen (CBL) informiert zu werden. Das teilte die »tiroler initiative wir alle gemeinsam« am Sonntag mit. In dem Verfahren hatte die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) gegen den Publizisten Markus Wilhelm auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt, nachdem dieser geheime CBL-Vertragsdetails auf seiner Webseite veröffentlicht hatte. Dabei ging es um eine Vereinbarung, mit der die TIWAG ihre größte Kraftwerksanlage Sellrain-Silz an zwei US-Briefkastenfirmen verkauft hat und seitdem zurückmietet. Im Urteil heißt es: »Das Interesse des Beklagten an der Information der Öffentlichkeit über das Bestehen solcher Verträge und deren Inhalt ist höher zu bewerten als jenes der Klägerin an deren Geheimhaltung.«

(jW)

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