Zum Inhalt der Seite

Schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt

Brüssel. Asylbewerber sollen nach dem Willen der EU-Kommission schon sechs Monate nach ihrer Einreise in ein Gastland arbeiten dürfen. Die Brüsseler Behörde legte am Mittwoch einen Richtlinienentwurf vor, nach dem Flüchtlinge europaweit spätestens ein halbes Jahr nach Abgabe ihres Asylantrags Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollen. In Deutschland ist dies bislang erst nach einem Jahr Aufenthalt möglich, in den meisten Fällen ist zudem eine Sondererlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit erforderlich.

(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 04.12.2008, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen