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Ver.di verzichtet auf »Spontanstreiks«

Berlin. Ver.di wird die einstweilige Verfügung des Berliner Arbeitsgerichts vom 11. April 2008 gegen »Spontanstreiks« juristisch prüfen lassen und gegebenenfalls gegen das Urteil mit rechtlichen Mitteln vorgehen. »Die Verfügung hat in der aktuellen Auseinandersetzung allerdings keine Bedeutung, weil ver.di nicht plant, zu einem Spontanstreik aufzurufen«, erklärte die Berliner ver.di-Landesbezirksleiterin Susanne Stumpenhusen am Montag in einer Pressemitteilung. Ver.di habe mehrfach sehr deutlich signalisiert, daß eine einvernehmliche Einigung im BVG-Streit denkbar sei und eine Lösung gefunden werden könne. Dazu liege bereits ein ausverhandeltes Modell vor, das bisher jedoch keine Zustimmung des Finanzsenators finde. »Wir arbeiten weiter an der Lösung des Konfliktes, bislang zeichnet sich jedoch noch kein Ende ab«, so Stumpenhusen weiter. »Die Gefahr weiterer Streiks ist nicht gebannt.«
(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.04.2008, Seite 5, Inland

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