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12.03.2008

Höherer Unterhalt für Kinder in Ganztagskita

Einen Mehrbedarf für unterhaltsberechtigten Nachwuchs für die Kosten, die höher sind als solche für einen halbtägigen Kindergartenbesuch, hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche bejaht. Nach dem Urteil muß der Vater als »barunterhaltspflichtiger Elternteil« auch die Kosten – anteilig, nach Einkommen wie die hier voll erwerbstätige Mutter – mittragen, die den Aufwand für eine lediglich halbtägige Kitabetreuung übersteigen.Der XII. Zivilsenat entschied, hieß ...

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