22.02.2008
Arbeitskraft zum Nulltarif
Ehemaliger Ein-Euro-Jobber scheitert mit Klage gegen Arbeiterwohlfahrt. Anwalt prüft Gang vor das Sozialgericht. Erfolgsaussichten nicht schlecht
Von Ralf Wurzbacher
Wer sich juristisch gegen den Mißbrauch von Ein-Euro-Jobs zur Wehr setzen will, hat an deutschen Arbeitsgerichten schlechte Karten. Das ist die Quintessenz eines am Mittwoch vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ergangenen Beschlusses im Rechtsstreit zwischen einem erwerbslosen Groß- und Außenhandelskaufmann und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Karlsruhe-Stadt. Dabei ist der Kläger Peter Zalewski mit dem Antrag gescheitert, seine auf Basis eines Ein-E...
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