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Gericht kassiert »IQ-Rabatt«

Freiburg. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg darf die dortige Universität keinen sogenannten IQ-Rabatt mehr gewähren. Studierende, die einen Intelligenzquotienten von über 130 nachweisen konnten, mußten bislang nicht die üblichen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester an die Hochschule überweisen. Das Gericht erklärte, auch besonders gute Studienleistungen müßten bei der Entscheidung für einen Gebührenerlaß eine Rolle spielen. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.01.2008, Seite 5, Inland

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